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Willkommen auf der Homepage der Praxen für Ergotherapie Andreas Künsebeck in Enger und Spenge!

Schön, dass Sie sich für unsere Praxen interessieren und auf unseren Internetseiten vorbeischauen. Wir hoffen, dass wir Ihnen hier einen informativen Einblick in die Praxen für Ergotherapie Andreas Künsebeck geben können.

Für Rückfragen zu unseren Angeboten bzw. weiteren Informationen über unsere Praxen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen!
Ihr Team der Praxen für Ergotherapie Andreas Künsebeck in Enger und Spenge
Praxis für Ergotherapie
Andreas Künsebeck


Mühlenstr. 27
32130 Enger
Tel. 05224/93 80 38

Lange Str. 15
32139 Spenge
05225 - 8729817

Montag bis Freitag
Termine nach Vereinbarung


Leistungen

Berufsgruppe
  • Ergotherapeut/in
Zulassungserweiterungen / Schwerpunkte
  • ADS / ADHS
  • Basale Stimulation
  • Bobath für Erwachsene
  • Handtherapie
  • Perfetti
  • Spiraldynamik
Kinderbehandlungen
  • Jacobsen
  • ADS/ADHS
  • Behandlung von Konzentrationsstörungen
  • Motorische Schulreife
  • Schreibtraining
Praxisausstattung / Anwendungen der Ergotherapie
  • Bobath-Raum
  • Handwerksraum
  • Kältetherapie (Eis)
  • Küche
Zusätzliche Leistungen / Anwendungen
  • ADHS-Beratung
  • Atlastherapie
  • Graphomotorikübungen
  • Hirnleistungstraining
  • Kinesiotaping / Kinesiologische Behandlung
  • Migränebehandlung
  • motorisch-funktionelle Behandlung
  • psychisch-funktionelle Behandlung
  • Shiatsu / TCM-Behandlung
  • Selbsthilfetraining
  • sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  • Sensorische Integrationstherapie
Sonderleistungen
  • Behindertengerechte Einrichtung
  • Chirurgische Rehabilitation (postoperative Behandlung / Kontrakturenprophylaxe)
  • ergonomische Arbeitsplatzberatung
  • Haltungs- und Bewegungsschule
  • Hausbesuche
  • psychiatrische Erkrankungen
Sprachen
  • Englisch
  • Französisch
  • Spanisch

Unsere Praxis in Enger

Einrichtung - Praxis für Ergotherapie Andreas Künsebeck in 32130 Enger
Außenansicht
Einrichtung - Praxis für Ergotherapie Andreas Künsebeck in 32130 Enger
Wartebereich
Einrichtung - Praxis für Ergotherapie Andreas Künsebeck in 32130 Enger
Behandlungsräumlichkeiten

Gesundheitsnachrichten

Physiotherapie bei Rheuma
Bewegung als Schlüssel zur Lebensqualität

Anlässlich des Welt-Rheuma-Tages am 12. Oktober betont Physio Deutschland die wichtige Rolle der Physiotherapie in der Behandlung von Menschen mit Rheuma. Gezielt angeleitete Bewegung kann Schmerzen lindern und Mobilität erhalten.

Rheuma betrifft Millionen Menschen weltweit und kann das tägliche Leben stark beeinträchtigen. Zum Welt-Rheuma-Tag am 12. Oktober möchte Physio Deutschland auf die entscheidende Bedeutung der Physiotherapie bei der Behandlung von Rheuma hinweisen.

Gezielte physiotherapeutische Bewegung gegen Schmerzen Physiotherapeutische Maßnahmen zielen darauf ab, die Beweglichkeit der Gelenke zu fördern, Muskeln zu stärken und Schmerzen zu lindern. Durch individuell abgestimmte Übungen können Betroffene ihre Beweglichkeit verbessern und entzündlichen Prozessen entgegenwirken. Dies führt zu mehr Selbstständigkeit und einer verbesserten Lebensqualität. „Regelmäßige Bewegung ist besonders bei Rheuma ein entscheidender Faktor, um langfristig mobil zu bleiben“, sagt Ute Merz von Physio Deutschland (Webseite: www.physio-deutschland.de). Physiotherapeut*innen arbeiten dabei eng mit den Betroffenen zusammen. Sie erarbeiten gemeinsam gezielte Übungen, die auch im Alltag integriert werden können.

Zudem hilft Physiotherapie, Fehlhaltungen zu vermeiden und so weiteren Verschleiß zu verhindern. Neben aktiven Übungen können auch passive Therapien wie Massagen und Wärmeanwendungen eine unterstützende Rolle spielen. Der Welt-Rheuma-Tag ist eine wichtige Gelegenheit, die Aufmerksamkeit auf die Bedürfnisse von Rheumapatient*innen zu lenken und die Bedeutung einer interdisziplinären Behandlung, bei der die Physiotherapie einen festen Bestandteil bildet, zu unterstreichen. Bewegung ist der Schlüssel zu mehr Lebensqualität – gemeinsam gegen Rheuma!

Gesundheitsberufe fordern Gesundheitsgipfel im Bundeskanzleramt
Gesundheitsberufe fordern Gesundheitsgipfel im Bundeskanzleramt

Vertreterinnen und Vertreter von mehr als vier Millionen Beschäftigten aus dem Gesundheitswesen fordern eine Neuausrichtung der Gesundheitspolitik. Das Durchschnittsalter und der Behandlungsbedarf der Bürgerinnen und Bürger steigen. Gleichzeitig werden in den kommenden Jahren viele im Gesundheitswesen Beschäftigte altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden. Mit Blick auf diese drohende doppelte demografische Krise fordern 40 im Bündnis Gesundheit zusammengeschlossene Organisationen die Bundesregierung auf, einen Gesundheitsgipfel im Bundeskanzleramt einzuberufen. Das Bündnis plädiert dafür, dabei alle Politikbereiche mit einzubeziehen, die die gesundheitlichen Belange der Bürgerinnen und Bürger betreffen.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats: „Das Gesundheitswesen ist in einem kritischen Zustand. Der Teufelskreis von Überlastung, Erschöpfung und Abwanderung von Fachkräften in andere Berufe konnte bisher nicht durchbrochen werden. In seiner derzeitigen Verfassung wäre das Gesundheitssystem nicht in der Lage, eine gesundheitliche Krise größeren Ausmaßes zu bewältigen. Doch schon im Routinebetrieb geht die Schere zwischen Anspruch und Realität der Gesundheitsversorgung immer weiter auseinander. In vielen Bereichen gehören Wartezeiten und Versorgungseinschränkungen schon heute zum Alltag. Das gefährdet die Sicherheit der Patientenversorgung ebenso wie die Gesundheit der Beschäftigten. Die Herausforderungen sind inzwischen so groß, dass diese nur noch ressortübergreifend und nur durch eine übergeordnete Schwerpunktsetzung bewältigt werden können.“

Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer: „Wenn sich die Spitzenorganisationen aus dem Gesundheitswesen in einem so großen Bündnis
zusammenschließen, sollte die Politik das ernst nehmen und sich den gesundheitspolitischen Herausforderungen stellen. Neben einer auskömmlichen, zukunftsfähigen Finanzierung brauchen wir dringend grundlegende Strukturreformen. Unter anderem müssen Steuerungselemente eingeführt werden, die das Personal entlasten. Dazu gehören zwingend mehr Gesundheitsförderung und Prävention, eine gezielte Koordination der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, eine effiziente Nutzung von Ressourcen und die noch engere Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe.“

Ute Repschläger, Vorsitzende des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten: „Unser Gesundheitswesen braucht versorgungsorientierte, praxistaugliche und nachhaltige Strukturen. Zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen sind neue Antworten zum Umgang mit dem Fachkräftemangel nötig. Natürlich brauchen wir in allen Berufen höhere Ausbildungskapazitäten. Vor allem aber müssen die in der Versorgung tätigen Kolleginnen und Kollegen vor Überlastung geschützt werden. Arbeitsbedingungen dürfen nicht weiter dazu führen, dass Fachkräfte sich beruflich umorientieren und das Gesundheitswesen bewusst verlassen. Daneben sollte die Integration ausländischer Fachkräfte und die strukturierte Einbeziehung pflegender Zugehöriger mitgedacht werden. Chronisch kranke Patientinnen und Patienten brauchen stärkere Unterstützung darin, ihre medizinisch-pflegerischen Lebenssituationen zu bewältigen. Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung muss gestärkt werden.“

Hannelore König, Präsidentin des Verbands medizinischer Fachberufe: „Gesundheit und Pflege sind keine Kostenfaktoren. Sie bilden vielmehr die Grundlage für eine lebenswerte, sozial und politisch stabile Gesellschaft. Deswegen ist – gerade auch vor dem Hintergrund des zurückgehenden Vertrauens in unsere Demokratie – eine auskömmliche Finanzierung des Gesundheitssystems unabdingbar. Sie ist Voraussetzung für eine patienten- und aufgabengerechte personelle Ausstattung ebenso wie für die dringlich notwendigen strukturellen Reformen. So haben Projekte wie die Krankenhausreform oder die Notfallreform das Potenzial, die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Allerdings muss die Bundesregierung die Übergangs- und Transformationsphasen finanziell absichern. Anderenfalls drohen die Reformen zu scheitern. Zudem müssen die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen durch ausreichend hohe Bundesmittel finanziell abgesichert werden. Wir fordern die Abschaffung der Budgetierung von Leistungen, da Budgetierung drohende Versorgungslücken verschärft und zu Leistungskürzungen führt.“

Als Grundlage für den Krisengipfel im Kanzleramt haben die im Bündnis Gesundheit zusammengeschlossenen Organisationen gemeinsam ein Thesenpapier erarbeitet, das an das Bundeskanzleramt übermittelt wird. Es führt Maßnahmen zu den drei wesentlichen Handlungsfeldern Fachkräftemangel, Strukturreformen und Finanzierung der Versorgung aus. Nach Überzeugung der Bündnispartner kann nur so eine zukunftsfeste, patientengerechte Gesundheitsversorgung gewährleistet werden.

Thesenpapier des Bündnis Gesundheit: Zukunft des Gesundheitswesens ressortübergreifend sichern

Eine Aufzeichung der Pressekonferenz ist auf der Internetseite der Bundesärztekammer zu finden.

Das Papier wird getragen von:

Bundesärztekammer (BÄK)

Deutscher Pflegerat e. V. (DPR)

Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V.

Verband medizinischer Fachberufe e. V. (vmf)

ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

ADEXA – Die Apothekengewerkschaft

AWMF e. V. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlich Medizinischen Fachgesellschaften

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI)

Berufsverband Orthoptik Deutschland e. V. (BOD)

Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)

Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland BED e. V.

Bundesverband PTA e. V. (BVpta)

Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e. V. (BZÄK)

bvvp e. V. Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten

dbl – Deutscher Bundesverband Logopädie e. V.

Der Verband für Physiotherapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e. V.

Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT)

Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG)

Deutscher Ärztinnenbund e. V.

Deutscher Berufsverband für Altenpflege e. V. (DBVA)

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.

Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e. V. (dba)

Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs)

Deutscher Verband Ergotherapie e. V. (DVE)

Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e. V.

Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e. V.

DVTA – Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e. V.

Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V.

Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

LOGO Deutschland Selbstständige in der Logopädie e. V.

Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V.

MEDI GENO Deutschland e. V.

Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa)

VDB Physiotherapieverband

Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e. V. (VDBD)

Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e. V. (VDD)

Verband leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte e. V. (VLK)

Virchowbund - Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V.

Drei häufige Fehlannahmen bei Mehrsprachigkeit
dbl klärt auf zum Europäischen Tag der Sprachen am 26. September

Wer mehrere Sprachen spricht, hat einige Vorteile in der globalisierten Welt. Und doch halten sich manche Mythen rund um die Mehrsprachigkeit hartnäckig. Nicht selten wird Mehrsprachigkeit als ein Risikofaktor für sprachliche Entwicklung von Kindern angesehen. Eine der Fehlannahmen, denen der Deutsche Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) zum Europäischen Tag der Sprachen am 26. September 2024 auf den Grund geht.

Was hinter den Mythen steckt, erklärt dbl-Expertin Prof. Dr. Wiebke Scharff Rethfeldt, Professorin für Logopädie und Leiterin des Studiengangs Angewandte Therapiewissenschaften an der Hochschule Bremen.

Mythos 1: Es stört den Deutscherwerb, wenn man die Herkunftssprache praktiziert.

„Nein. Zwar erwirbt man eine neue Sprache wie Deutsch am schnellsten in der direkten Interaktion mit Muttersprachler*innen, aber: Dies gelingt am besten auf dem Fundament bereits sehr gut ausgebildeter Sprachkompetenzen in der Herkunftssprache. Für eine gelingende Mehrsprachigkeit ist es wichtig, auch die Herkunftssprache im Kontakt mit Muttersprachler*innen vielfältig zu nutzen.“

Mythos 2: Mehrsprachige Erziehung überfordert Kinder.

„Für sprachgesunde Kinder ist es kein Problem, mehrsprachig aufzuwachsen. Dazu müssen die Kinder allerdings ausreichend mit der weiteren Sprache in Kontakt kommen. Dabei ist entscheidend, dass erwachsene Sprecher*innen häufig, reichlich und qualitativ hochwertig den Spracherwerb anregen und gute Sprachvorbilder sind", erläutert die Expertin.

Mythos 3: Mehrsprachige Kinder brauchen keine Logopädie.

Scharff Rethfeldt sagt dazu: „Das ist falsch, denn so einfach ist es nicht. Schließlich sind zehn Prozent aller Kinder, auch mehrsprachiger Kinder, von einer Form von Sprachstörung betroffen. Diese Kinder benötigen ebenso wie einsprachig aufwachsende Kinder so früh wie möglich eine logopädische Therapie. Gerade bei mehrsprachigen Kindern werden Hinweise auf Sprachentwicklungsstörungen noch immer häufig als „normale Verzögerung“ des Spracherwerbs bedingt durch Mehrsprachigkeit oder als mangelnde Deutschkenntnisse fehlinterpretiert. Wenn dies passiert, wird eine frühzeitige effektive Intervention verpasst und wertvolle Zeit verloren, denn eine Sprachstörung verwächst sich nicht. Mehrsprachige Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen brauchen ebenso eine logopädische Behandlung wie einsprachige Kinder.“

Weitere hilfreiche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Website oder auf dem Flyer von Prof. Scharff Rethfeldt „Störungen der Sprachentwicklung bei mehrsprachig aufwachsenden Kindern“.

Aktive Bewegungsschienen nach Kreuzbandriss
Keine Studie zeigt, dass Betroffene profitieren

Kniegelenk stabilisieren, Schmerzen und Schwellungen reduzieren, langfristige degenerative Veränderungen im Knie (Kniearthrose) verhindern sowie die Fähigkeit wiederherstellen, den Beruf oder Sport auszuüben – das sind die Behandlungsziele der Rehabilitation nach einem Kreuzbandriss (häufig nach einer Operation).
Ob Patientinnen und Patienten mit einem Riss des vorderen Kreuzbands während der Rehabilitation vom selbständigen Training mit aktiven Bewegungsschienen (CAM-Schiene, CAM = Continuous Active Motion, eine Schiene ohne Motor), die das betroffene Bein mobilisieren, profitieren im Vergleich zur Physiotherapie allein, konnte auch eine dritte Studie nicht zeigen: Die Herstellerstudie an Patientinnen und Patienten im häuslichen Bereich nach einer operativen Rekonstruktion des vorderen Kreuzbands liefert keine Daten, aus denen sich ein Nutzen ableiten ließ.
Deshalb bleibt es im aktuellen Rapid Report bei demselben Ergebnis, zu dem das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bereits im Mai 2017 bei seiner Nutzenbewertung kam: Es gibt keinen Anhaltspunkt für einen Nutzen oder Schaden der sogenannten CAM-Schienen bei Patientinnen und Patienten mit einer operativ versorgten vorderen Kreuzbandriss. Studien zu Personen ohne Operation fehlen weiterhin, laufende oder geplante Studien wurden nicht identifiziert.

Abbruch der Erprobungsstudie nach Interimsauswertung

Nach der ersten Nutzenbewertung des IQWiG im Jahr 2017 setzte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Bewertungsverfahren für CAM-Schienen beim Kreuzbandriss bis 31.10.2023 aus, um das Potenzial der Methode als eine Behandlungsalternative gegenüber der standardisierten physiotherapeutischen Rehabilitation in einer Erprobungsstudie (gemäß § 137e SGB V) klären zu lassen. Daraufhin startete ein Hersteller auf eigene Kosten eine entsprechende Studie, die allerdings bald abgebrochen wurde. Der Hersteller begründete den Abbruch mit Schwierigkeiten, genügend Teilnehmende für die Studie mit CAM-Schienen zu finden, nachdem ab 2019 die CPM-Schienen (CPM = Continuous Passive Motion, eine Schiene mit Motor) immer üblicher wurden. Die bis dahin generierten Studiendaten zeigten zu keiner der untersuchten Zielgrößen einen Vor- oder Nachteil der Methode gegenüber einer Rehabilitation ohne Schiene.

Zum Ablauf der Berichtserstellung

Der G-BA hatte das IQWiG im Dezember 2023 beauftragt, den Bericht zu aktiven Kniebewegungsschienen zur Selbstanwendung bei Rupturen des vorderen Kreuzbandes, eine Aktualisierung zum Auftrag N16-01, in einem beschleunigten Verfahren als „Rapid Report“ zu erarbeiten. Zwischenprodukte wurden daher nicht veröffentlicht und nicht zur Anhörung gestellt. Dem Auftraggeber ist dieser nun veröffentlichte Rapid Report am 03. Juni 2024 zugegangen.

Originalpublikation:
https://www.iqwig.de/projekte/n23-02.html

Apotheken-Notdienst

Anschrift
Notdienstzeiten
Alter Kamp 4
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Tel: 05221/68 97 13
vom 11.10. - 09:00 Uhr
bis 12.10. - 09:00 Uhr

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Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
Praxis für Ergotherapie Andreas Künsebeck
Mühlenstr. 27
32130 Enger
Telefon: 05224/93 80 38
E-Mail: folgt in Kürze

II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


  1. Besuch der Webseite

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      (1) der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
      (2) dem Namen der Datei,
      (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
      (4) der übertragenen Datenmenge,
      (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
      (6) einer Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems und Webbrowsers,
      (7) der Client IP-Adresse.

      Die Client-IP-Adresse wird zum Zweck der Übermittlung der angeforderten Daten verwendet; sie wird nach Wegfall des technischen Erfordernisses durch Löschung des letzten Ziffernblocks (Ipv4) oder des letzten Oktetts (Ipv6) anonymisiert.

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  2. Vertragsdurchführung

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      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

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    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

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  5. Google Maps

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  6. YouTube unter Einsatz eines 2-Klick-Plugins

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    b) Dauer der Speicherung
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III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Anschrift:
Praxis für Ergotherapie Andreas Künsebeck
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Leitung: Andreas Künsebeck


Telefon: 05224/93 80 38
E-Mail: folgt in Kürze

Berufsbezeichnung: Ergotherapeut verliehen in der Bundesrepublik Deutschland

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Aufsichtsbehörde:
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Amtshaustraße 2
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Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Andreas Künsebeck, c/o Praxis für Ergotherapie Andreas Künsebeck, Mühlenstr. 27, 32130 Enger

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Für außergerichtliche Beilegungen von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Onlineplattform („OS-Plattform“) eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

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